Die Ständige Impfkommission empfiehlt für alle Auffrischimpfungen ab zwölf Jahren vorzugsweise einen an die Omikron-Variante angepassten bivalenten mRNA-Impfstoff einzusetzen. Der entsprechende Beschlussentwurf ist am heutigen Dienstag in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen.
Nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission (STIKO) können sowohl die BA.1- als auch die BA.4/5-adaptierten Impfstoffe für Auffrischimpfungen verwendet werden. Beide Vakzine hätten im Vergleich zu den bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten ausgelöst und gegenüber dem Wildtyp-Virus eine gleichbleibend gute Antikörperantwort erzielt, teilte die STIKO mit.
Das Gremium schätzt die neuen bivalenten Impfstoffe trotz der begrenzten klinischen Studiendaten als sicher und gut verträglich ein.
Wir verimpfen ab sofort den BA.1 angepassten Impfstoff und erwarten den Wechsel auf die BA.4/5 Variante in der KW 40.
Indikationsgruppen für Auffrischimpfungen unverändert
Nach Angaben der STIKO können auch die bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffe weiterhin eingesetzt werden, da sie unverändert vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen schützen, auch durch Omikron-Varianten. Entsprechend sollen Personen, die vor Kurzem ihre indizierten Auffrischimpfungen erhalten haben, keine gesonderte Extra-Impfdosis mit einem angepassten Impfstoff erhalten.
Die STIKO weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass die genannten adaptierten Impfstoffe bisher nicht für die Grundimmunisierung gegen COVID-19 (1. und 2. Impfstoffdosis) zugelassen sind.