Bund plant Wegfall weiterer Corona-Schutzmaßnahmen
23.02.2023 – Der verpflichtende Nachweis eines negativen Corona-Tests soll ab 1. März in allen Gesundheitsbereichen entfallen. Hingegen soll die Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie für Besucher und Patienten in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen bis zum 7. April bestehen bleiben.
Das sieht der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung zur Aussetzung von Verpflichtungen nach Infektionsschutzgesetz vor. Die Änderungen sollen zum 1. März in Kraft treten.
Die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz gelten noch bis zum 7. April. Danach entfällt die Maskenpflicht auch in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.