02.10.2024 – Erwachsene ab 75 Jahre haben Anspruch auf eine Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus – kurz RSV. Personen mit schweren Grunderkrankungen sowie Pflegeheimbewohner können sich bereits ab einem Alter von 60 Jahren impfen lassen. Der Beschluss zur Aufnahme der RSV-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie ist am 27. September in Kraft getreten. Eine Impfung kann zur Zeit als Privatleistung erfolgen mit anschließender Erstattung durch die Krankenkassen.
Die Impfung sollte nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) möglichst vor oder zu Beginn einer RSV-Saison (Oktober bis März) erfolgen, um einen bestmöglichen Schutz zu bieten. Sie kann gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung verabreicht werden.
Die RSV-Impfung erfolgt entsprechend der in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommenen STIKO-Empfehlung mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff.
Bei der RSV-Impfung handelt es sich um eine einmalige Impfung. Inwiefern zu einem späteren Zeitpunkt Auffrischimpfungen erforderlich sind, lässt sich laut STIKO auf Basis der aktuellen Datenlage noch nicht beantworten.
Schwer Erkrankte und Pflegeheimbewohner ab 60 Jahre
Ziel der Impfempfehlung ist es, RSV-bedingte Atemwegserkrankungen und durch sie verursachte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle zu reduzieren. Neben den über 75-Jährigen sollen sich deshalb auch Personen ab 60 Jahre impfen lassen, die an einer schweren Form einer Grunderkrankung leiden oder die in einer Pflegeeinrichtung leben.