Sie haben eine neue Adresse? Oder ihr Versichertenstatus hat sich geändert? In solchen Fällen benötigten Sie bislang eine neue elektronische Gesundheitskarte, kurz eGK. Künftig wird das nicht mehr erforderlich sein. Denn die Aktualisierung der Daten erfolgt automatisch beim Besuch einer Arztpraxis – immer dann, wenn Ihre eGK eingelesen wird und Sie vorher Ihre Krankenversicherung über die Änderung informiert haben. Dabei wird auch geprüft, ob die Karte gültig ist.
Den Online-Datenabgleich schreibt der Gesetzgeber so vor. damit soll auch ein Missbrauch bei der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen verhindert werden. Dazu werden in den nächsten Monaten sämtliche Praxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Unsere Praxis ist bereits angeschlossen. Wird Ihre Karte bei uns eingelesen, werden die darauf gespeicherten Daten mit den bei Ihrer Krankenversicherung hinterlegten Daten automatisiert abgeglichen. Liegen neue Daten vor, wird die eGK nun aktualisiert. Dies geschieht automatisch – die Praxis gibt keine Daten ein. Wenn sich Ihre Daten also ändern, z.B. durch einen Umzug, teilen Sie die neue Adresse bitte der Krankenversicherung mit. das ist ganz wichtig.
Übrigens: Auf der Karte werden nur die sogenannten Versichertenstammdaten gespeichert und abgeglichen. Das sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversichertennummer und Versichertenstatus.