Mit der verpflichtende Einführung des eRezeptes zum 01.01.2024 werden ab sofort alle Kassenrezepte über Fertigarzneimittel als elektronische Rezepte ausgestellt, die papierlos mit der Versicherungskarte in der Apotheke eingelöst werden können. Auch die online-Rezeptbestellung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als eRezept ausgestellt. Bitte achten sie darauf, das dies nur dann erfolgen kann, wenn ihre Versicherungskarte für das laufende Quartal in der Praxis eingelesen wurde. Inzwischen können auch etliche Privatrezepte als eRezepte ausgestellt werden, jedoch nicht die für privat versicherte Patienten. Wenn Sie einen Papierausdruck des elektronischen Rezeptes benötigen, teilen Sie uns dies bitte vor der Ausstellung mit.