Hausarztpraxis Fellmann


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Aktualisierung der STIKO Empfehlung zur Auffrischungsimpfung gegen Covid-19

Die STIKO aktualisiert ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung und empfiehlt allen 12- bis 17-jährigen Kindern und Jugendlichen eine Auffrischimpfung. Zur Optimierung der Grundimmunisierung nach 1-maliger Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen wird weiterhin ein mRNA-Impfstoff empfohlen. Beide Beschlussentwürfe sind soeben in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen.

Empfehlung zur Auffrischimpfung bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12-17 Jahren:

Die aktuelle Lage mit den stark ansteigenden SARS-CoV-2-Fallzahlen durch die Omikron-Variante und den befürchteten Konsequenzen für das Gesundheitssystem in Deutschland, macht eine Ausweitung der Impfkampagne erforderlich. Die STIKO empfiehlt daher die Auffrischimpfung für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty in der altersentsprechenden Dosierung (30 µg). Die 3. Impfstoffdosis soll in einem Mindestabstand von 3 Monaten zur vorangegangenen Impfung verabreicht werden.

Der Schutz vor SARS-CoV-2-Infektionen durch die derzeit verfügbaren Impfstoffe nimmt auch in der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen nach wenigen Monaten ab. Zudem ist die Wirksamkeit der Impfung im Hinblick auf die Verhinderung von symptomatischen Infektionen durch die Omikron-Variante im Vergleich zu Delta-Infektionen deutlich reduziert. Durch eine Auffrischimpfung (3. Impfung) wird der Impfschutz wieder verbessert und auch die Übertragungswahrscheinlichkeit von SARS-CoV-2-Infektionen reduziert. Ziel ist es, die derzeitige exponentielle Zunahme der SARS-CoV-2-Infektionen abzuschwächen sowie schwere COVID-19-Erkrankungen in der Gesamtbevölkerung Deutschlands so weit wie möglich zu reduzieren.

Die STIKO weist darauf hin, dass die Datenlage zur Effektivität und zur Sicherheit der Auffrischimpfung bei 12- bis 17-Jährigen noch limitiert ist. Das Risiko für schwere Impfnebenwirkungen wird jedoch als sehr gering eingeschätzt; es sind Impfreaktionen zu erwarten wie nach der 2. Impfstoffdosis bzw. der Auffrischimpfung bei 18-25-Jährigen.

Empfehlung zur Optimierung der Grundimmunisierung nach 1-maliger Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen:

Von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) wurde im Dezember 2021 eine zweite Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen zur Zweitimpfung zugelassen. Die STIKO empfiehlt jedoch weiterhin allen Personen ≥ 18 Jahre, die eine erste Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen erhalten haben, ihre Grundimmunisierung mit einer zweiten Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff zu optimieren. Auch für die Auffrischimpfung im Mindestabstand von 3 Monaten zur 2. Dosis der Grundimmunisierung wird ein mRNA-Impfstoff empfohlen.

Die Beschlussentwürfe mit zugehöriger wissenschaftlicher Begründung sind in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren an die Bundesländer und die beteiligten Fachkreise gegangen. Änderungen sind daher noch möglich. Die Empfehlung der STIKO zur COVID-19-Auffrischimpfung bei Kindern und Jugendlichen 12-17 Jahre sowie zur Optimierung der Grundimmunisierung nach COVID-19 Vaccine Janssen erscheint mit der wissenschaftlichen Begründung zeitnah im Epidemiologischen Bulletin.

Die STIKO ruft weiterhin alle bisher Nicht-Geimpften dringend auf, das COVID-19-Impfangebot wahrzunehmen.

13.01.2022

Die elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU) ist da

Bisher auf Papier, nun digital

Liebe Patientin, lieber Patient,

Sie sind krank und Ihnen wurde eine Krankschreibung mitgegeben. Möglicherweise wundern Sie sich, da das Formular ganz anders aussieht als früher. Das liegt daran, dass die Praxis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch AU genannt, nun elektronisch an Ihre Krankenkasse übermittelt.

WAS SIE ÜBER DIE eAU WISSEN MÜSSEN
Die AU, bekannt auch als „gelber Schein“, haben Sie bis
lang als ein Original mit zwei Durchschlägen erhalten. (Hier war er schon seit längerem rosa). Das Original war für Ihre Krankenkasse bestimmt, jeweils ein Durchschlag für Ihre Unterlagen und Ihren Arbeitgeber. Waren Sie krank, mussten Sie die Dokumente bisher noch per Post an den Arbeitgeber und die Krankenkasse senden.
Das ändert sich nun – allerdings Schritt für Schritt.

Zunächst geht es nur um den Durchschlag für die
Krankenkasse: Den verschickt die Arztpraxis nun digital. Sie erhalten nur noch eine Ausfertigung für Ihre eigenen Unterlagen und die Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Letztere leiten Sie wie gewohnt an Ihre Arbeitsstelle weiter. Übrigens: Bald wird auch die Information für die Arbeitgeber einfacher. Das übernehmen die Krankenkassen dann für Sie. So können Sie sich darauf konzentrieren, wieder gesund zu werden. Ihre persönlichen Daten bleiben bei alldem geschützt. Denn Ihre Krankschreibung wird nicht per E-Mail oder WhatsApp an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Ihr Arzt nutzt ein für solche sensiblen Informationen eigens entwickeltes Netz – die Telematikinfrastruktur. Dort haben nur Personen oder Institutionen des Gesundheitswesens Zugang. Auch sind alle Nachrichten besonders verschlüsselt.

GUT ZU WISSEN
Wenn die digitale Übermittlung einmal nicht möglich sein
sollte, was insbesondere am Anfang noch öfter vorkommen kann, erhalten Sie das Exemplar für die Krankenkasse
auf Papier. Es sieht etwas anders aus als die alte Beschei
nigung, der Weg ist aber der gleiche: Sie müssen die Krankschreibung dann selbst – wie bisher auch – an Ihre Krankenkasse senden.

Wir wünschen gute Besserung!

STIKO Empfehlung zum Impfabstand der Auffrischungsimpfung

Die STIKO (Ständige Impfkommission) ändert ihre Empfehlung zur COVID-19-Auffrischimpfung hinsichtlich des Impfabstandes. Wie das Epidemiologische Bulletin 2/2022 ausführt, kann die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen ≥18 Jahre bereits ab dem vollendeten 3. Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung verabreicht werden. Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen bis auf weiteres eine einmalige COVID-19-Impstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten. Wegen des höheren Risikos für einen schweren COVID-19-Verlauf sollen ältere oder vorerkrankte Personen bei den Auffrischimpfungen unbedingt bevorzugt berücksichtigt werden.

21.12.2021

COVID-19 Impfungen in der Praxis

Sprechen Sie uns an, wenn Sie einen Covid-19 Impftermin benötigen.

Es wird unterschieden in Grundimmunisierungen, Zweitimpfungen nach Johnson & Johnson, dem Alter des Impflings und Auffrischungsimpfungen. Da die Covid-19 Impfstoffe aus Vials aufgezogen werden, müssen ausreichend Terminabsprachen vorliegen, dass ein Impftermin zustande kommt. Oft sind auch kurzfristig Terminvereinbarungen möglich.

Für Covid-19 Impfungen für Kinder unter 12 Jahren sprechen Sie bitte ihren Kinderarzt an.

Ihr Praxisteam

NOTFALLDATENMANAGEMENT

An welchen Krankheiten leidet die Person? Sind Allergien bekannt? Welche Medikamente nimmt sie ein?

Vor allem im medizinischen Notfall kann es für Ärzte wichtig sein, schnell Antwort zu haben. Eine der ersten Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI) zielt genau darauf ab: Das Notfalldatenmanagement (NFDM). Dabei werden Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte(eGK) des Versicherten gespeichert.

MIT NOTFALLDATEN VERSORGUNG VERBESSERN

Mit einem Notfalldatensatz sollen Ärzte und medizinisches Personal im Notfall schnell Zugriff auf relevante medizinische Informationen haben. Deshalb kann er auf ihrer Versichertenkarte (eGK) gespeichert werden. Der Notfalldatensatz kann folgende Angaben enthalten:

Diagnosen

Medikation

Allergien und Unverträglichkeiten

wichtige Kontaktdaten und besondere Hinweise

Für Patientinnen und Patienten ist der Notfalldatensatz freiwillig: Sie können entscheiden, ob sie ihn haben möchten oder nicht.

Anspruch auf einen Notfalldatensatz haben Patientinnen und Patienten, wenn zum Beispiel Vorerkrankungen oder Allergien vorliegen, von denen Ärzte und medizinisches Personal in einem Notfall wissen sollten. Das ist der Fall bei Personen:

mit mehreren Diagnosen, Medikamenten und weiteren Besonderheiten

mit Erkrankungen, die in einem Notfall besonders relevant sind

mit seltenen Erkrankungen

die schwanger sind.

Wenn sie Interesse an der Speicherung ihrer Notfalldaten auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte haben, beraten wir sie gerne.

Corona-Schutzimpfung in ihrer Hausarztpraxis

Bei uns in der Praxis wird gegen Corona geimpft. Dabei werden die Empfehlungen der Ständigen Impfkomission (STIKO) eingehalten.

Es werden Impf-Termine vergeben. Da der Impfstoff aus Fläschchen aufgezogen wird, müssen passend Anmeldungen vorliegen, damit der Impftermin zustande kommt.

Bitte kommen sie zur jährlichen Influenzaimpfung. Dafür brauchen sie keinen Termin, kommen sie mit ihrem Impfausweis zu den Sprechstundenzeiten (jedoch erst ab 9:00 Uhr) in die Praxis. Anschließend kann ein Corona Auffrischungstermin vereinbart werden.

 

 

Sepsis rechtzeitig erkennen und richtig reagieren

Weltweit sterben jährlich etwa elf Millionen Menschen an einer Sepsis (Blutvergiftung) – die meisten Fälle davon wären vermeidbar. In Deutschland gehen Expertinnen und Experten von jährlich 75.000 Sepsis-Todesfällen aus.

Die Weltgesundheitsorganisation fordert ihre Mitgliedsstaaten auf, Maßnahmen zur Bekämpfung der Sepsis zu ergreifen. Wichtig sind vor allem Aufklärung, Hygienemaßnahmen und Schutzimpfungen sowie eine schnelle Diagnose im Ernstfall. Bei der Sepsis handelt es sich um die häufigste Todesursache bei Infektionskrankheiten weltweit.

Unspezifische Symptome erkennen

Jede Infektion kann eine Sepsis auslösen. Ursachen sind nicht nur äußere Verletzungen, sondern viel häufiger Infektionen, die im Inneren entstehen – häufig sind Infektionen der Lungen, Harnwege oder des Bauchraums Auslöser. Es gibt zudem einen engen Zusammenhang zu COVID-19. Der Körper wehrt sich gegen eine Infektion und schadet dabei den eigenen Organen und dem Gewebe. Ein erhöhtes Risiko haben Kinder, ältere und immungeschwächte Menschen. Auch Personen ohne Milz zählen zur Risikogruppe, da dieses Organ normalerweise eine wichtige Rolle im Blutkreislauf und dem körpereingen Abwehrsystem übernimmt.

Die Symptome können denen einer Influenza ähneln – beispielsweise hohes Fieber, Schüttelfrost und (Muskel-)Schmerzen. Weitere Anzeichen sind schwerstes Krankheitsgefühl, Verwirrtheit, Kurzatmigkeit, Luftnot und Herzrasen. Auch Schläfrigkeit oder Unruhe, erhöhter Puls, niedriger Blutdruck sowie verfärbte oder fleckige Haut können auf eine Sepsis hindeuten.

Präventionsmaßnahmen

Eine Impfung gegen Sepsis selbst gibt es nicht, gegen einige Infektionen jedoch schon. Bei der Sepsis-Prävention spielen besonders die Pneumokokken- und die Grippeschutzimpfung eine wichtige Rolle.

Darüber hinaus können Hygienemaßnahmen wie häufiges und richtiges Händewaschen einer Infektion und somit einer Sepsis vorbeugen.

Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf eine Sepsis müssen sofort in ein Krankenhaus eingewiesen werden.

Bei Sepsis handelt es sich um einen Notfall wie Herzinfarkt oder Schlaganfall.

Praxen helfen bei der Aufklärung über Sepsis.

Arzt-/ Praxisbesuche in Coronazeiten

Liebe Patientin, lieber Patient, wenn bei Ihnen Krankheitszeichen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen oder Fieber auftreten sollten und Sie befürchten, sich mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) angesteckt zu haben: Melden Sie sich unbedingt vorher telefonisch an, bevor Sie in die Praxis kommen.

Es wurden spezielle Infektionssprechstundenzeiten eingerichtet um Patientenströme zu lenken und das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

Aufgrund der aktuellen Situation sollen sich zur Zeit nur wenige Patienten im Wartezimmer befinden. Deshalb wird es zu Wartezeiten vor der Praxis kommen – oder wir bitten sie, im Auto zu warten. Auch lüften wir regelmäßig. Bitte kleiden sie sich entsprechend.

Wenn sie sich in Quarantäne befinden oder bereits positiv auf Corona getestet wurden und einen Arzttermin benötigen,  teilen sie dies uns unbedingt mit,  da dann passende Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Haben sie einen Sprechstundentermin außerhalb der Infektionssprechstunde darf der nur dann wahrgenommen werden, wenn sie keine Erkältungszeichen aufweisen! Sie gefährden sonst Patienten und Praxispersonal.

Wenn Sie erkältet sind, werden Termine in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr vergeben.

Bitte Bestellungen von Rezepten,  Überweisungen,  Verordnungen oder ähnlichem per Telefon um Praxiskontakte zu reduzieren! Oder nutzen sie nach einer Registrierung die online-Bestellung!

So schützen Sie sich und andere.

Ihr Praxisteam

Informationen zum neuartigen Coronavirus

Seit Januar 2020 treten in Deutschland Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus auf. Das kann Menschen verunsichern und zu Fragen führen. Gleichzeitig verändert sich der Kenntnisstand derzeit schnell. Daher verweisen wir auf Organisationen und Einrichtungen, welche aktuelle und seriöse Informationen zum Coronavirus bereit stellen. Generell gilt: Eine gute Handhygiene, Beachtung von Abstandregelungen, Tragen von Alltagsmasken und das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette schützen vor Ansteckung.

Aktuelle und verlässliche Webseiten

Allgemeine Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Robert Koch Institut (RKI). Informationen zum Erreger
Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Informationen zu Corona. Fragen und AntwortenBundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Informationen zum neuartigen Coronavirus / Covid-19

Krank an den Feiertagen?

Wenn Sie krank werden über die Feiertage oder außerhalb der Praxiszeiten einen Arzt benötigen, ist dafür der kassenärztliche Bereitschaftdienst unter der Rufnummer 116 117 zu erreichen. Dafür wurden Sprechstundenzeiten in der Notdienstpraxis im Diepholzer Krankenhaus eingerichtet und wenn jemand die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen kann, läßt sich auch ein Hausbesuch vereinbaren.
Hat unsere Praxis jedoch wegen Urlaub geschlossen, wenden Sie sich bitte zuerst an die als Vertretungsärzte angegebenen Praxen in Wagenfeld zu den gewohnten Sprechstundenzeiten.

 

 

Seit 10 Jahren niedergelassen

Den Glückwünschen der Kassenärztlichen Vereinigung Verden schließt sich das gesamte Praxisteam an.

Wir gratulieren Piet Fellmann zum 10jährigen Niederlassungsjubiläum und freuen uns über viele Eindrücke, die uns in der Zeit schon zur Erinnerung geworden sind.

Wir bedanken uns für die Treue unserer vielen langjährigen Patienten die uns in der Zeit begleitet haben.

Neuerungen beim Check-up 35

Es bleibt bei „Check-up 35“. Doch nun haben gesetzlich Versicherte schon ab 18 Jahren einmalig Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung. Dabei sind Blutuntersuchungen nur bei entsprechendem Risikoprofil durchzuführen.

Ab dem Alter von 35 zahlen die Kassen den Vorsorgecheck dann alle drei Jahre (bisher alle zwei). Zwar wurde das Intervall zwischen den Untersuchungen ausgedehnt, doch dafür übernehmen die Krankenversicherungen mehr Leistungen. Zum Check-up gehören weiterhin neben der Anamnese eine körperliche Untersuchung, das Messen des Blutdrucks, eine Untersuchung des Urins sowie die Blutuntersuchung. Bei der Blutuntersuchung werden detailliertere Lipidwerte erhoben als bisher. Ebenso gehört die Erhebung des Impfstatus zur Gesundheitsuntersuchung.

Künftig sollen Ärzte ihre Patienten noch stärker zur Vorbeugung vor allem kardiovaskulärer Krankheiten beraten. Dazu werden gesundheitliche Risiken und Belastungen erfasst und bewertet. Wenn ein entsprechendes Risikoprofil vorliegt, soll mittels Risk-Charts kardiovaskuläre Risiken erfasst werden und eine Beratung zur Risikominimierung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen erfolgen. Der Patient soll motiviert werden mehr für seine Gesundheit zu tun.

In unserer Praxis wird der Check-up um die Hautkrebsuntersuchung erweitert. Bei diesem Screening wird der Patient von der Kopfhaut bis zu den Zehen auf alle Formen des Hautkrebses und seiner Vorstufen untersucht .

Schutzimpfung gegen FSME

Die FSME ( Frühsommer-Meningoenzephalitis) ist eine Viruserkrankung, die durch den Stich einer infizierten Zecke übertragen wird. Etwas 30 % derjenigen, die sich infiziert haben, erkranken an FSME. Bei der Mehrzahl der Infizierten führt die Ansteckung zu einem symptomlosen Verlauf. Kommt es hingegen zur Erkrankung, treten Fieber, Kopfschmerzen und leichte Magen-Darm Beschwerden auf. Bei etwa 10% der Erkrankten geht die Ansteckung in die zweite Phase über. Insbesondere bei Erwachsenen kann sich bei erneutem Fieberanstieg eine Hirnhaut- und/oder Gehirnentzündung entwickeln. Es können Dauerschäden am Zentralnervensystem zurückbleiben. Es gibt keine ursächliche Behandlung der FSME. Schutz bietet nur die rechtzeitig durchgeführte Impfung.

Durch einen Zeckenstich wird auch der Erreger der Lyme-Borreliose übertragen. Gegen Infektionen mit diesem Bakterium kann keine Impfung schützen.

Das Risiko, durch einen Zeckenstich mit dem FSME-Virus infiziert zu werden, besteht in bestimmten Regionen Deutschlands, den FSME-Risikogebieten.

Die FSME Impfung wird allen Menschen empfohlen, die sich vorübergehend oder dauerhaft in FSME-Risikogebieten aufhalten oder dort bei entsprechendem Verhalten ein erhöhtes Infektionsrisiko haben (Land- und Forstarbeiter, Jäger, Camper, Spaziergänger, Angler,…).

 

Nichtärztliche Praxisassistentin

Stefanie Fellmann hat die Fortbildung zur Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis -VERAH®, des Instituts für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband (IHF) e.V. erfolgreich absolviert und stärkt damit die Hausarztpraxis Fellmann als “Ort der Versorgung”. Damit wird durch hochqualifizierte Unterstützungsleistungen der Hausarzt entlastet.

Zulassungsvoraussetzung dafür ist die abgeschlossene Berufsausbildung zur MFA mit Berufserfahrung in einer Hausarztpraxis. Ergänzt durch 160 Stunden Fortbildung (Präsenzfortbildung im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen und Kompetenzbescheinigungen) plus 40 Stunden Hospitation. Die Vorlage einer Hausarbeit (Fallbeschreibung einer Patientenversorgung) und die erfolgreiche Durchführung eines Prüfungsgespräches.

Zusätzlich wurde die Anerkennung als Nichtärztliche Praxisassistentin erlangt, was nach entsprechender Berufstätigkeit, Hausbesuchstätigkeit und weiteren 20 Stunden Fortbildung in den Bereichen häusliche Sterbebegleitung, Schmerzmanagement, Demenz und Ulcus Cruris und einer schriftliche Ergänzungsprüfung durch die Ärztekammer möglich ist.

Ziele der Qualifikation sind die Entlastung des Hausarztes durch Delegation, optimale Patientenbetreuung, Entlastung und Optimierung des Praxisablaufes. Dafür werden von der VERAH® die Tätigkeitsfelder Hausbesuche, Fallmanagement, präventive / rehabilitative Maßnahmen und Qualitätsmanagement abgedeckt.

 

Abschaffung alter Gesundheitskarten

Unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum verlieren alte Gesundheitskarten ab dem 1. Januar 2019 ihre Gültigkeit. Gültig sind dann nur noch die G2-Gesundheitskarten – zu erkennen am Aufdruck oben rechts. Alte G1-Gesundheitskarten werden abgelehnt und begründen keinen Behandlungsanspruch auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung.

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arzt und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.

Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die wir oder andere Ärzte erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch andere Ärzte oder Psychotherapeuten, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen).

Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen. Dafür wurde für Sie eine ausführliche Patienteninformaton erstellt. Deshalb werden wir sie ab dem 25.05.18 bei Ihrem nächsten Praxisbesuch bitten, eine Einwilligungserklärung zum Datenschutz zu unterschreiben.

 

Elektronische Gesundheitskarte

Sie haben eine neue Adresse? Oder ihr Versichertenstatus hat sich geändert? In solchen Fällen benötigten Sie bislang eine neue elektronische Gesundheitskarte, kurz eGK. Künftig wird das nicht mehr erforderlich sein. Denn die Aktualisierung der Daten erfolgt automatisch beim Besuch einer Arztpraxis – immer dann, wenn Ihre eGK eingelesen wird und Sie vorher Ihre Krankenversicherung über die Änderung informiert haben. Dabei wird auch geprüft, ob die Karte gültig ist.

Den Online-Datenabgleich schreibt der Gesetzgeber so vor. damit soll auch ein Missbrauch bei der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen verhindert werden. Dazu werden in den nächsten Monaten sämtliche Praxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Unsere Praxis ist bereits angeschlossen. Wird Ihre Karte bei uns eingelesen, werden die darauf gespeicherten Daten mit den bei Ihrer Krankenversicherung hinterlegten Daten automatisiert abgeglichen. Liegen neue Daten vor, wird die eGK nun aktualisiert. Dies geschieht automatisch – die Praxis gibt keine Daten ein. Wenn sich Ihre Daten also ändern, z.B. durch einen Umzug, teilen Sie die neue Adresse bitte der Krankenversicherung mit. das ist ganz wichtig.

Übrigens: Auf der Karte werden nur die sogenannten Versichertenstammdaten gespeichert und abgeglichen. Das sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversichertennummer und Versichertenstatus.

Vorbestellung nötig

Sehr geehrte Patient*innen,

um das in letzter Zeit immens gestiegene Arbeitsaufkommen zu bewältigen, müssen in der Praxis Strukturen und Gewohnheiten geändert werden. Deshalb bitten wir Sie um Verständnis, dass Rezepte, Überweisungen und Verordnungen nicht mehr während laufender Sprechstunde unterschrieben werden.

Dies heißt für Sie:

Wir bitten um Vorbestellung!

(persönlich, telefonisch oder online: hausarzt-fellmann.de)

Vorbestellte Rezepte  werden im Anschluss an die Sprechstunde gesammelt unterschrieben.

Bestellen Sie ein Rezept Montag-, Dienstag- oder Donnerstagvormittag, kann es mittags unterschrieben werden und Sie können es nachmittags am gleichen Tag abholen.

Bestellen Sie ein Rezept Mittwochvormittag holen Sie es bitte am Folgetag ab. Rezepte, die Freitagvormittags bestellt werden, können am folgenden Montag abgeholt werden.

Die Rezepte, die nachmittags bestellt werden, sind am Folgetag abholbereit.

Vermeiden Sie Rezeptbestellungen „auf den letzten Drücker“, das sorgt für eine ständige Unterbrechung der Sprechstunde und verlängert die Wartezeiten. Jeder Patient möchte während des Sprechstundentermins einen konzentrierten Arzt und kurze Wartezeiten.

 

Ihr Hausarzt

Piet Fellmann

Nach 44 Jahren Tätigkeit als MFA in den Ruhestand verabschiedet

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde verabschiedete das Team der Hausarztpraxis Fellmann seine langjährige Mitarbeiterin Angelika Basaldella in den Ruhestand. Piet Fellmann erinnerte in einer Ansprache, das Frau Basaldella bereits 1978 beim Ehepaar Dres. Birkmann begonnen habe und sie deren gesamte Praxistätigkeit begleitet hat. Ihre Ausbildung zur Arzthelferin hatte sie in Sulingen absolviert und dort auch ihre ersten Berufsjahre verbracht.

Als sie vor 40 Jahren nach Wagenfeld wechselte, befand sich die Praxis noch in der Sonnenstr. 1, den Praxisräumen von Dr. Gratz, der kurz zuvor seine ärtzliche Tätigkeit beendet hatte. 1984 zog die Praxis an ihren heutigen Standort an der Sonnenstr. 12. So hat Frau Basaldella in über vier Jahrzehnten medizinischer Versorgung viele Veränderungen miterlebt und viele Patientenfamilien auch über mehrere Generationen in der Praxis begleitet.

Unvergessen sind der Jubilarin z.B. die Zeiten, als die Ärzte noch ohne Handy ihre Hausbesuche und Notfalleinsätze absolvieren mußten. Mit Festnetztelefon und Funkgeräten habe man die Verbindung gehalten. Früher, so berichtete Sie, mußte jede Arztpraxis für die Urlaubszeit einen eigenen Vertreter in der Praxis beschäftigen, der dann in der ihm fremden Praxis arbeitete, heute vertreten sich die Hausärzte vor Ort für die Zeit des Praxisurlaubs.

Zu den Aufgaben der angehenden Ruheständlerin gehörte das gesamte Spektrum einer Medizinischen Fachangestellten, den meisten Patienten wird sie an ihrem Platz an der Anmeldung vor Augen sein. Daneben gehörten aber auch die eigenständige Tätigkeit in der Diagnostik, dem Labor, der medizinischen Assistenz, in der Verwaltung und der Abrechnung dazu. Den Kollegen ist Angelika immer der ruhende Pol in den mitunter hektischen, stressigen Zeiten gewesen, die den Überblick hatte und dafür Sorge trug, eine geordnete, ruhige Sprechstunde durchzuführen.

Piet Fellmann bezeichnete Angelika Basaldellas Arbeitsleistung als beispielhaft, lobte Ihr großes Fachwissen und fügte an, das sie Ihm insbesondere für Fragen der Praxisorganisation oft ein guter Ratgeber gewesen sei. Er dankte Ihr von ganzem Herzen für Ihren so langen, engagierten Einsatz für die Praxis. Sie habe insbesondere die Ziele der Praxis in den Mittelpunkt Ihrer Mitarbeit gestellt. Ein besonderes Dankeschön bekam sie für die Einarbeitung von Sandra Haese, die seit Anfang des Jahres das Team verstärkt. Als eine ganz schöne und seltene Auszeichnung konnte Herr Fellmann die Urkunde der Ärztekammer Niedersachsen übergeben, für das 40-jährige Praxisjubiläum als Medizinische Fachangestellte.

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Der Allgemeinmediziner wünschte auch im Namen ihrer Kolleginnen alles erdenklich Gute im Ruhestand, vor allem Gesundheit, Zeit für die schönen Dinge des Lebens und viel Freude an dem neuen Lebensabschnitt und fügte an, man freue sich über die Einladung zum Verabschiedungsessen.

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Neue Vorsorgeuntersuchung für Männer ab 65 Jahren

Veränderungen der Bauchschlagader früh erkennen

Mit einer Ultraschalluntersuchung läßt sich eine Ausbuchtung der Bauchschlagader erkennen. Diese Ausbuchtung nennt man Aneurysma. Sie macht keine Beschwerden. Die Schlagader kann aber an dieser Stelle reißen. Ein solcher Riss ist lebensbedrohlich.

Eine Ausbuchtung ist selten. Männer über 65 Jahren sind davon am ehesten betroffen. Deshalb wird ihnen eine Früherkennungs-Untersuchung angeboten. Wird eine große Ausbuchtung über 5,5 cm entdeckt, ist eine Operation dringend empfohlen.

Untersuchung und Operation können Todesfälle verhindern. Die Operation kann jedoch schwerwiegende Folgen haben. Durch die Früherkennungsuntersuchungen werden auch harmlose Ausbuchtungen entdeckt, die nur kontrolliert werden. Das kann unnötig beunruhigen.

Die Früherkennung ist für Sie sinnvoll, wenn Sie auch bereit sind, eine vorbeugende Operation durchführen zu lassen, sollte eine große Ausbuchtung entdeckt werden. Ob eine Ausbuchtung entsteht oder reißt, kann auch von Ihrem Lebensstil und Begleiterkrankungen abhängen. Wer nicht raucht und auf seinen Blutdruck achtet, hat ein geringeres Risiko, an einem gerissenen Aneurysma zu sterben.

Neu im Team: Sandra Haese

Wir begrüßen ganz herzlich Sandra Haese im Team der Hausarztpraxis. Frau Haese ist langjährige Medizinische Fachangstellte mit Erfahrungen in der hausärzlichen Versorgung. Zuletzt hat Sie in einer  chirurgischen Fachpraxis gearbeitet. Wir freuen uns sehr, daß sie unser Team verstärkt und wünschen ihr einen guten Start und eine schöne Einarbeitungszeit.

In dieser Praxis gelten Regeln!

Freundlichkeit

Sollte im gegenseitigen Miteinander selbstverständlich sein. Wir wollen Ihnen gerne helfen.

 

Geduld

Manchmal gibt es viele Akutfälle, die alle Zeit benötigen. Wir bitten Sie um Geduld, wenn Sie länger warten müssen.

 

Terminvereinbarung

Bitte machen Sie vorab einen Termin aus. Das minimiert die Wartezeit für alle Patienten. Kommen Sie ohne Termin, entscheidet das Beschwerdebild, ob eine Behandlung am gleichen Tag erfolgen muß, oder eine Terminvereinbarung erfolgen kann. Wenn keine Termine mehr  frei sind, kommt es trotz vorherigem Anruf zu längeren Wartezeiten. Unser Arzt arbeitet so zügig, wie es zu vertreten ist.

 

Akzeptanz

Die Entscheidung, wer wann an der Reihe ist, trifft das medizinische Fachpersonal in Absprache mit dem Arzt. Wir bitten Sie um Akzeptanz dieser Entscheidungen.

 

Hausärztliche Betreuung

übernehmen wir gerne für Sie. Haben Sie sich jedoch für einen Hausarztwechsel entschieden, steht die Praxis nicht mehr für eine Betreuung oder Vertretung zur Verfügung.

 

Wertschätzung

Unser Arzt und das medizinische Fachpersonal arbeiten nach bestem Wissen und tragen hohe Verantwortung. Wir  bitten Sie um Unterstützung  den Mitarbeitern gegenüber. Begegnen Sie Ihnen bitte mit Ruhe und Respekt.

 

 

Ihr Hausarzt

 

Piet Fellmann

 

Und Team

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