Hausarztpraxis Fellmann


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Krankenkassen zahlen RSV-Impfung bei älteren Erwachsenen

02.10.2024 – Erwachsene ab 75 Jahre haben Anspruch auf eine Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus – kurz RSV. Personen mit schweren Grunderkrankungen sowie Pflegeheimbewohner können sich bereits ab einem Alter von 60 Jahren impfen lassen. Der Beschluss zur Aufnahme der RSV-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie ist am 27. September in Kraft getreten. Eine Impfung kann zur Zeit als Privatleistung erfolgen mit anschließender Erstattung durch die Krankenkassen.

Die Impfung sollte nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) möglichst vor oder zu Beginn einer RSV-Saison (Oktober bis März) erfolgen, um einen bestmöglichen Schutz zu bieten. Sie kann gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung verabreicht werden.

Die RSV-Impfung erfolgt entsprechend der in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommenen STIKO-Empfehlung mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff.

Bei der RSV-Impfung handelt es sich um eine einmalige Impfung. Inwiefern zu einem späteren Zeitpunkt Auffrischimpfungen erforderlich sind, lässt sich laut STIKO auf Basis der aktuellen Datenlage noch nicht beantworten.

Schwer Erkrankte und Pflegeheimbewohner ab 60 Jahre

Ziel der Impfempfehlung ist es, RSV-bedingte Atemwegserkrankungen und durch sie verursachte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle zu reduzieren. Neben den über 75-Jährigen sollen sich deshalb auch Personen ab 60 Jahre impfen lassen, die an einer schweren Form einer Grunderkrankung leiden oder die in einer Pflegeeinrichtung leben.

Jetzt ist wieder Zeit für die Schutzimpfungen!

Eine Grippe ist eine viel ernstere Erkrankung als eine Erkältung. Die durch Influenzavieren verursachte Grippe dauert oft länger als eine Erkältung und geht mit deutlich schwereren Krankheitszeichen einher.

Mit zunehmendem Alter verliert das Immunsystem an Leistungskraft. Zusätzlich können Vorerkrankungen wie Diabetes oder Herz-Kreislaufbeschwerden den Verlauf von Infektionskrankheiten ungünstig beeinflussen. Insbesondere Menschen ab 60 Jahren oder Menschen mit chronischen Erkrankungen sollten sich daher jedes Jahr gegen die saisonale Grippe impfen lassen.

Gleichzeitig mit der Grippeimpfung sollten diese Personengruppen auch den Impfschutz gegen Pneumokokken überprüfen lassen: Pneumokokken sind häufig Erreger von bakteriell verursachten Lungenentzündungen. Auch aktualisieren wir bei der Gelegenheit ihre Corona-Schutzimpfung.

Wichtig! Eine Grippeimpfung kann keine Grippeerkrankung hervorrufen. Der Impfstoff enthält keine vermehrungsfähigen Erreger.

Die einmalige Impfung bietet einen ausreichenden Schutz für eine gesamte Grippesaison. Auch jetzt mit Beginn der Erkältungssaison ist noch der richtige Zeitpunkt sich impfen zu lassen, jedoch dauert es ca. zwei Wochen bis der volle Impfschutz aufgebaut ist. Die Impfung muss jedes Jahr erneut durchgeführt werden, damit sie in der aktuellen Grippesaison geschützt sind.

Wir impfen Sie gerne während der Sprechstundenzeiten, bitte denken Sie an Ihren Impfausweis.

Baustelle in der Sonnenstraße

Die Bauarbeiten in der Sonnenstraße scheinen weitestgehend abgeschlossen zu sein, so das für den Verkehrsfluss und die Parkmöglichkeiten kaum mehr Einschränkungen bestehen.

“Wir sind für Sie nah.”

Kampagne macht auf zugespitzte Situation in der ambulanten Versorgung aufmerksam

Mit einer breit angelegten Kampagne gehen die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen jetzt an die Öffentlichkeit, um auf die zugespitzte Situation in der ambulanten Gesundheitsversorgung aufmerksam zu machen. Unter dem Motto „Wir sind für Sie nah.“ wird signalisiert, dass die wohnortnahe ambulante Versorgung in akuter Gefahr und ein gesundheitspolitischer Richtungswechsel erforderlich ist.

„Politik muss handeln – und zwar jetzt!“ erklärte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. „Es ist leider traurige Realität, dass die Situation der ambulanten Versorgung äußerst kritisch ist. Wir haben die Politik bereits mehrfach nachdrücklich darauf hingewiesen“, sagte Gassen. Allerdings habe man dort den Ernst der Lage bislang nicht erkennen wollen. „Aus diesem Grund starten wir diese Kampagne. Denn sie zeigt, was die niedergelassenen Praxen auszeichnet: die Nähe zu den Patientinnen und Patienten.“

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister ergänzte: „Die politischen Rahmenbedingungen torpedieren jedoch die Arbeit der Niedergelassenen.“ Hofmeister verwies dabei auf alarmierende Zahlen. So seien aktuell bereits über 5.000 Hausarztsitze in Deutschland unbesetzt.

Kampagne macht auf schwierige Lage der Praxen aufmerksam

Die heute gestartete Kampagne „Wir sind für Sie nah.“ zeigt die besondere Nähe zwischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten zu ihren Patienten. Durch schwierige Rahmenbedingungen wie die überbordende Bürokratie, eine unzureichende Vergütung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen und technische Probleme bei der Digitalisierung ist diese Nähe in Gefahr.

KBV-Vorständin Dr. Sibylle Steiner betonte, dass sich die Rahmenbedingungen entscheidend verändern müssten, wenn die Niederlassung auch für die nachfolgende Generation weiterhin eine erstrebenswerte berufliche Option bleiben solle. „Unter den aktuellen politischen Gegebenheiten wird sich kaum ein angehender Arzt oder eine angehende Medizinerin für die eigene Praxis entscheiden. Damit bricht das Fundament der medizinischen Versorgung in diesem Land langsam, aber stetig weg“, warnte Steiner.

Aktuelle Befragung bestätigt dramatische Situation

Eine aktuelle repräsentative Umfrage, die das Meinungsforschungsunternehmen Civey für die KBV durchgeführt hat, zeigt auch die Sorge der Patienten – die Hälfte der Befragten befürchtet, dass ihre Arztpraxen in naher Zukunft schließen werden. Über 62 Prozent stimmen der Einschätzung zu, dass sich Arztpraxen in Deutschland aktuell in einer Notlage befinden. Die größten Belastungen sehen sie in der Bürokratie (57,4 Prozent), im Personalmangel (48 Prozent) und in der hohen Arbeitsbelastung (38,5 Prozent).

Fast 90 Prozent geben an, dass ihnen das Thema ambulante ärztliche Versorgung wichtig ist und bei über der Hälfte spielt das Thema bei der Wahlentscheidung für eine Partei eine Rolle.

Immer mehr Ärzte steigen aus der Versorgung aus

Aktuelle Daten des Bundesarztregisters verdeutlichen, dass durch die „Babyboomer“ überdurchschnittlich viele Ärztinnen und Ärzte in naher Zukunft aus der vertragsärztlichen Versorgung aussteigen. Vor allem dem Westen droht ein erheblicher Hausarztmangel, denn dort ist die Zahl der über 60-jährigen Hausärzte besonders hoch.

Bundesweit sind aktuell über 30 Prozent aller Ärzte und Psychotherapeuten über 60 Jahre alt. Mit 37 Prozent ist dieser Anteil bei den Hausärzten besonders hoch. Hinzu kommt, dass 61 Prozent der Ärzte und Psychotherapeuten überlegen, aufgrund der Rahmenbedingungen früher in den Ruhestand zu gehen. Dies hatte eine Befragung Ende vorigen Jahres gezeigt.

Präventionsinitiative: KBV startet Aktion zur HPV-Schutzimpfung

Angesichts der niedrigen Impfquoten gegen Humane Papillomaviren bei Mädchen und Jungen startet die KBV eine Informationskampagne. Damit soll das Bewusstsein für HPV und die Schutzimpfung, die das Risiko für bestimmte Krebserkrankungen senken kann, erhöht werden.

Wirksamer Schutz vor den gefährlichsten Viren-Typen

Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner wies auf die zu niedrigen HPV-Impfquoten in Deutschland hin. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts seien lediglich 54 Prozent der Mädchen und nur 27 Prozent der Jungen im Alter von 15 Jahren vollständig geimpft. „Dabei schützt die prophylaktische Impfung wirksam vor den gefährlichsten HPV-Typen und kann dadurch das Risiko für bestimmte Krebserkrankungen senken“, sagte sie.

Humane Papillomaviren gehören zu den häufigsten sexuell übertragbaren Erregern. Fast alle Menschen stecken sich im Laufe des Lebens mit HPV an, oft bereits beim ersten Sexualkontakt. Die Viren können Krebs am Gebärmutterhals, aber auch an After oder Penis und in Mund oder Rachen auslösen.

STIKO empfiehlt die Impfung für Mädchen und Jungen ab 9 Jahren

Den besten Schutz bietet die HPV-Impfung, wenn vorher noch kein Kontakt zu HP-Viren stattgefunden hat. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die zweifache Impfung für Jungen und Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Versäumte Impfungen sollten so früh wie möglich nachgeholt werden. Die Kosten dafür werden bis zum 18. Geburtstag von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Darmkrebsmonat März

Der März steht bundesweit im Zeichen der Darmkrebsvorsorge. Ärzte können dies nutzen und ihre Patienten verstärkt auf die Möglichkeiten der Früherkennung von Darmkrebs hinweisen.

 

Liebe Patientin, lieber Patient,

Darmkrebs ist bei Frauen und Männern eine der häufigsten Krebserkrankungen. Wird Darmkrebs früh erkannt, ist er sehr gut heilbar. Deshalb gibt es ab dem Alter von 50 Jahren ein Früherkennungsprogramm. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.

FRÜHERKENNUNGSPROGRAMM AB 50
Ab 50 Jahren haben alle gesetzlich Krankenversicherten Anspruch auf Beratungen und Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs. Neben Beratungsgesprächen mit dem Arzt gehören dazu der Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl und die Darmspiegelung.
Blut im Stuhl kann ein erster Hinweis auf Darmkrebs sein, denn Darmkrebs kann bluten, bevor er Beschwerden macht. Häufig hat Blut im Stuhl aber auch andere Ursachen, etwa Hämorrhoiden. Zeigt der Test Blut im Stuhl an, empfiehlt sich in jedem Fall eine Darmspiegelung. Nur so lässt sich Darmkrebs sicher ausschließen oder bestätigen.
Bei einer Darmspiegelung können zudem bereits Krebsvorstufen (Adenome) entdeckt und gleich entfernt werden. Daher ist die Darmspiegelung die wichtigste und zuverlässigste Methode zur Früherkennung.

Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl
Frauen und Männer im Alter von 50 bis 54 Jahren haben Anspruch auf einen jährlichen Stuhltest.

Ab 55 Jahren haben sie dann alle zwei Jahre Anspruch auf den Test auf nicht sichtbares Blut, wenn sie sich gegen
eine Darmspiegelung entscheiden.
Hausärzte und bestimmte Fachärzte, beispielsweise Gynäkologen, Urologen oder Hautärzte, informieren über das Angebot und geben den Stuhltest aus.

Darmspiegelung (Koloskopie)
Alle gesetzlich Krankenversicherten haben Anspruch
auf zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung im Abstand von (mindestens) zehn Jahren:
• Frauen können dieses Angebot ab dem Alter von 55
Jahren wahrnehmen.
• Männern wird bereits ab einem Alter von 50 Jahren
eine Darmspiegelung angeboten, da Studien zeigen,
dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko
haben, an Darmkrebs zu erkranken.

Darmspiegelungen werden von Fachärzten für Innere
Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie durchgeführt,
also von Spezialisten für Erkrankungen des Magen-DarmTraktes.

STIKO aktualisiert Impfempfehlung

Personen mit einem erhöhten Infektionsrisiko sollten sich künftig jedes Jahr im Herbst gegen COVID-19 impfen lassen. Dazu rät die Ständige Impfkommission, die ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung aktualisiert hat.

Bislang sollte die Auffrischimpfung frühestens zwölf Monate zum letzten Antigenkontakt erfolgen. Nunmehr soll sie jährlich im Herbst verabreicht werden – mit einer Ausnahme, wie die Ständige Impfkommission (STIKO) mitteilte. Immungesunde Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben.

Die Empfehlung gilt für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf – also für über 60-Jährige, Personen mit relevanten Grunderkrankungen sowie Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Auch medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt sollte sich aufgrund des erhöhtes Ansteckungsrisikos boostern lassen.

Jahresplanung

Sehr geehrte Patienten,

Unsere Praxis ist 2024 an folgenden Tagen geschlossen:

Ostern:                            25.03. – 28.03.24 

Pfingsten:                        21.05.24 

Sommer:                          15.07. – 02.08.24 

Herbst:                             14.10. – 18.10.24 

Advent:                            06.12.24

Die Vertretung übernehmen die Hausarztpraxen im Ort. 

Bitte denken sie rechtzeitig an die Rezeptbestellung für ihre Dauermedikation und an nötige Überweisungen für geplante Termine bei Fachärzten.

Ihr Piet Fellmann

e-Rezepte

Mit der verpflichtende Einführung des eRezeptes zum 01.01.2024 werden ab sofort alle Kassenrezepte über Fertigarzneimittel als elektronische Rezepte ausgestellt, die papierlos mit der Versicherungskarte in der Apotheke eingelöst werden können. Auch die online-Rezeptbestellung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als eRezept ausgestellt. Bitte achten sie darauf, das dies nur dann erfolgen kann, wenn ihre Versicherungskarte für das laufende Quartal in der Praxis eingelesen wurde. Inzwischen können auch etliche Privatrezepte als eRezepte ausgestellt werden, jedoch nicht die für privat versicherte Patienten. Wenn Sie einen Papierausdruck des elektronischen Rezeptes benötigen, teilen Sie uns dies bitte vor der Ausstellung mit.

KBV startet Mailing-Aktion gegen den Praxenkollaps

28.09.2023 – Der Protest gegen den drohenden Praxenkollaps geht weiter: Um Politiker auf die unhaltbare Lage in den Praxen aufmerksam zu machen, hat die KBV am heutigen Donnerstag eine Aktionsseite im Internet freigeschaltet. Dort können Bürger ihre Abgeordneten im Bundestag kontaktieren und sie auf die schwierige Situation in der ambulanten Versorgung hinweisen.

Die neue Website www.praxenkollaps.info bietet ein praktisches Online-Tool, mit dem Interessierte ihre Bundestagsabgeordneten – suchbar über Postleitzahl, Namen oder Wahlkreis – ganz einfach per E-Mail anschreiben können. So können sie sich aktiv bei den politisch Verantwortlichen dafür einsetzen, dass ihre ambulante Gesundheitsversorgung auch weiterhin gesichert bleibt und nicht noch mehr Praxen schließen müssen, weil sie keine Nachfolger finden.

Besucher der Webseite finden dort außerdem Informationen über die derzeitige Situation der Praxen und deren Leistungen. Sie erfahren, warum ein Praxenkollaps droht und was die Politik jetzt unternehmen muss, um die wohnortnahe ambulante Versorgung zu erhalten.

Flächendeckendes Netz an Praxen in Gefahr

„Die Menschen in Deutschland sind es gewohnt, dass sie ihren behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten frei wählen können und von ihm umfassend behandelt werden. Doch mit diesem flächendeckenden Netz an ambulanten Praxen könnte es schon bald vorbei sein, wenn die Rahmenbedingungen so schlecht bleiben”, prophezeite KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen und ergänzte: „Das müssen die Bürgerinnen und Bürger, aber vor allem die politischen Entscheider wissen.” Mit der Mailing-Aktion solle bei den politisch Verantwortlichen ein Bewusstsein für den drohenden Praxenkollaps geschaffen werden.

Aufschrei aus der Bevölkerung nötig

„Letztendlich werden es die Patientinnen und Patienten sein, die von Ärztemangel, Praxisschließungen, Unterversorgung und langen Wartezeiten betroffen sein werden“, betonte Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister. Mit der Aktion wolle man sie ermuntern, „direkt an ihre Bundestagsabgeordneten heranzutreten.“ Denn offensichtlich helfe „nur ein breiter Aufschrei aus der Bevölkerung, um einen gesundheitspolitischen Wandel herbeizuführen“.

„Mit dieser Aktion führen wir unseren gemeinsamen Protest im Rahmen des #PraxenKollaps fort“, ergänzte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. „Die Lage ist eindeutig: Wenn sich nicht bald etwas ändert, ist die flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung in Gefahr.“

Unter dem Motto „#PraxenKollaps – Praxis weg, Gesundheit weg“ machen die KBV, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Berufsverbände seit Wochen auf die Probleme in der ambulanten Versorgung aufmerksam. Ein Höhepunkt war die Krisensitzung der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft am 18. August in Berlin, auf der Forderungen zur Rettung der ambulanten Versorgung verabschiedet und an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach übermittelt wurden. Weitere Protestmaßnahmen sind geplant.

 

Freiwillig Maske tragen

Liebe Patienten,

wir erleben jetzt nach den Sommerferien wieder einen Anstieg der Erkältungsinfekte.  Mit Erkältungssymptomen werden wir ihnen einen Termin in der Infektionssprechstunde reservieren. Bitte machen Sie einen Covid-19 Schnelltest bei Symptomen wie Husten, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen.

Wenn ein Sprechstundentermin bereits ausgemacht war wegen anderer Beschwerden und sie jetzt eine schwere Erkältung haben, werden wir den Termin umlegen. Schützen sie Mitpatienten und Praxispersonal.

Sollten Sie mit Erkältung in die Praxis kommen bitten wir Sie darum freiwillig Maske zu tragen. Außerdem bitten wir um einen Hinweis auf Ihre Erkältungssymptome bei der Anmeldung, das auch das Praxispersonal sich schützen kann.

Ihre Hausarztpraxis Fellmann

Das E-Rezept

Seit Juli 2023 gibt es für Versicherte die Möglichkeit, E-Rezepte digital mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einzulösen. 

Hier in der Praxis verschreibt Ihnen der Arzt ein E-Rezept und speichert es sicher in der Telematikinfrastruktur (TI).

Dies geht im ersten Schritt bisher für Fertigarzneimittel, Privatrezepte und Hilfsmittelrezepte können noch nicht als e-Rezepte ausgestellt werden.

Bei uns online bestellte Rezepte werden als e-Rezepte ausgestellt. 

In der Apotheke stecken Sie Ihre Gesundheitskarte in das Kartenterminal und können so papierlos ihr E-Rezept einlösen.

Die Apothekerin oder der Apotheker ruft alle Ihre offenen E-Rezepte aus der TI ab und händigt Ihnen Ihre Medikamente aus. Fertig!

Die App “Das E-Rezept” der gematik bietet Versicherten weitere Vorteile – zum Beispiel vollen Überblick über Rezepte aus den letzten 100 Tagen oder die Möglichkeit, Medikamente direkt bei Apotheken zu bestellen.

  • Wer möchte, kann sich das Rezept in der Arztpraxis wie gewohnt ausdrucken lassen. Damit geht jedoch eine Mehrbelastung der Umwelt einher.
  • Der Zettel ist nicht mehr klein und rosafarben wie früher, sondern es wird auf Normalpapier gedruckt, es enthält alle wichtigen Informationen zur Verordnung und einen Rezeptcode.
  • Aufgrund der digitalen Unterzeichnung ist der Ausdruck auch ohne händische Unterschrift gültig
  • Das Fachpersonal in der Apotheke scannt den Rezeptcode ab und Sie können dann Ihre Medikamente mitnehmen oder bestellen.

 

Prüfung bestanden

Wir gratulieren Jasmin Oldenburg zur bestandenen Prüfung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA). Sie hat die Ausbildung mit der bestandenen Prüfung beendet und wird als fertige MFA weiter zu unserem Praxisteam dazugehören. Wir freuen uns sehr mit ihr über ihren schönen Erfolg, die tolle Leistung und unsere weitere Zusammenarbeit.

Wenn Hitze zum Risiko wird

Die Erderwärmung sorgt verstärkt für mehr Extremwetterereignisse. Hitzewellen sind intensiver geworden und nehmen zu.

Der Klimawandel hat auch Einfluss auf unser Gesundheitswesen – und ist damit auch eine Herausforderung für Niedergelassene und ihre Teams.

So möchten wir Sie zu dem Thema mit dieser Patienteninformation für das Thema sensibilisieren.

https://www.patienten-information.de/medien/kurzinfomationen/hitze-kip.pdf

Hausarztzentrierte Versorgung (HzV)

Diabetiker und bei der AOK Niedersachsen versichert?

Neu ab Mai 2023:

Diabetesfrüherkennungsuntersuchungen werden von der AOK Niedersachsen ihren in die Hausarztzentrierte Versorgung eingeschriebenen Diabetikern angeboten.

Dabei werden jährlich Untersuchungen zu Miktionsstörungen, Angiopathie (ab 50 Jahren), chronischer Nierenerkrankung und Diabetesleber durchgeführt. Wird dabei eine Begleiterkrankung entdeckt, erfolgt zweimal jährlich eine gezielte Weiterbetreuung.

 

Überblick COVID-19-Impfung

Das empfiehlt die STIKO:

  • Gesunden Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren wird eine Basisimmunität empfohlen. Diese besteht aus zwei Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt. Dies kann eine Impfung oder eine Infektion sein.

 

  • Eine jährliche Auffrischimpfung zusätzlich zu der Basisimmunität sollen erhalten:
    • Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf: Über 60-Jährige, Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohner von Pflegeeinrichtungen
  • Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko: medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können

 

  • Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.

1. Hilfe Training

Die Praxis bedankt sich beim Krankenhaus Nienburg für die jährliche 1. Hilfe Fortbildung. Wir wurden nach aktuellen ERC Guidelines 2021 im Advanced Life Support geschult und trainiert. Das Wissen und der Umgang mit dem Notfallpatienten in der Praxis incl. Corona Leitlinien 2020 wurde somit aufgefrischt und erneut gefestigt. Herzlichen Dank für die wieder sehr gute Veranstaltung.

Maskenpflicht in Arztpraxen beendet

Bund plant Wegfall weiterer Corona-Schutzmaßnahmen

23.02.2023 – Der verpflichtende Nachweis eines negativen Corona-Tests soll ab 1. März in allen Gesundheitsbereichen entfallen. Hingegen soll die Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie für Besucher und Patienten in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen bis zum 7. April bestehen bleiben.

Das sieht der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung zur Aussetzung von Verpflichtungen nach Infektionsschutzgesetz vor. Die Änderungen sollen zum 1. März in Kraft treten.

Die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz gelten noch bis zum 7. April. Danach entfällt die Maskenpflicht auch in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.

FRÜHERKENNUNGSPROGRAMM AB 50

Liebe Patientin, lieber Patient,
Darmkrebs ist bei Frauen und Männern eine der häufigsten Krebserkrankungen. Wird Darmkrebs früh erkannt, ist er sehr gut heilbar. Deshalb gibt es ab dem Alter von 50 Jahren ein Früher-
kennungsprogramm. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.


Ab 50 Jahren haben alle gesetzlich Krankenversicherten Anspruch auf Beratungen und Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs. Neben Beratungsgesprächen mit dem Arzt gehören dazu der Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl und die Darmspiegelung. Blut im Stuhl kann ein erster Hinweis auf Darmkrebs sein, denn Darmkrebs kann bluten, bevor er Beschwerden macht. Häufig hat Blut im Stuhl aber auch andere Ursachen, etwa Hämorrhoiden. Zeigt der Test Blut im Stuhl an, empfiehlt sich in jedem Fall eine Darmspiegelung. Nur so lässt sich Darmkrebs sicher ausschließen oder bestätigen.
Bei einer Darmspiegelung können zudem bereits Krebsvorstufen (Adenome) entdeckt und gleich entfernt werden. Daher ist die Darmspiegelung die wichtigste und zuverlässigste Methode zur Früherkennung.

Isolationspflicht und PCR-Testpflicht bei positivem Selbsttest enden mit dem 31. Januar 2023

Die Niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, die Absonderungsverordnung, die mit Ablauf des 31. Januar 2023 außer Kraft treten wird, nicht erneut zu verlängern.

Die Verordnung sieht unter anderem die Pflicht zu einer fünftägigen Selbstisolation im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 sowie die Pflicht zur Bestätigung bzw. Überprüfung eines positiven Selbst- oder Schnelltests mittels einer PCR-Testung vor.

Wir befinden uns nach Ansicht der Expertinnen und Experten des Landesgesundheitsamtes mittlerweile in einer Phase, in der das Corona-Virus in Deutschland und Niedersachsen einen endemischen Zustand erreicht und damit einen Großteil seines Schreckens verloren hat. Dies liegt vor allem an den guten Impfquoten und einer hohen Grundimmunität in unserer Bevölkerung.
Vor diesem Hintergrund ist das Auslaufen der Isolationspflicht zum Monatsende vertretbar und der richtige Schritt in Richtung Normalität im Umgang mit COVID-19. Nichtsdestotrotz sollten sich Personen mit den Corona-typischen Symptomen möglichst auch in Zukunft weiterhin testen und im Krankheitsfall zuhause bleiben und Kontakte reduzieren. Bitte überprüfen Sie auch unbedingt Ihren Impfschutz, denn insbesondere für ältere und vorerkrankte Personen ist und bleibt COVID-19 eine gefährliche Infektionskrankheit.
Demnach werden in der Hausarztpraxis nur noch diagnostische Coronatestungen durchgeführt, PCR Bestätigungstests entfallen.
Im Infektionsschutzgesetz bundesweit geregelt und damit weiterhin in Kraft bleibt die Maskenpflicht in Praxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt darüber hinaus noch eine Testpflicht.
Wir halten auch weiterhin am bewährten System der Infektionssprechstunde für Erkältungssymptome fest, um geeignete Schutzmaßnahmen für Patienten/innen und Personal zu gewährleisten. Auch bitten wir bei Erkältungssymptomen um einen freiwiligen, tagesaktuellen Selbsttest vor dem Praxisbesuch.
Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Neues von der Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Start des Arbeitgeberverfahrens zum 1. Januar 2023

Liebe Patientin, lieber Patient,
Sie sind krank und Ihr Arzt hat Ihnen eine Krankschreibung mitgegeben. Möglicherweise wundern Sie sich, da Sie nur noch ein einzelnes Blatt für Ihre Unterlagen erhalten haben. Das liegt daran, dass Ihre Krankenkasse und Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch AU genannt, nun elektronisch erhalten.


WAS SIE ÜBER DIE eAU WISSEN MÜSSEN
Den Durchschlag für die Krankenkasse verschickt Ihre Arztpraxis bereits länger digital. Sie erhalten nur noch eine Ausfertigung für Ihre eigenen Unterlagen, damit Sie wissen, von wann bis wann Sie krankgeschrieben sind.
Ihren Arbeitgeber müssen Sie weiterhin per Telefon oder E-Mail über Ihre Krankschreibung informieren. Daraufhin ruft dieser Ihre AU-Daten bei der Krankenkasse elektronisch ab.


Sind Sie arbeitssuchend, SchülerIn, Studierende oder MinijobberIn in einem Privathaushalt? Dann benötigen Sie weiterhin eine Papierbescheinigung für das Jobcenter,
die Schule oder den Arbeitgeber. Sagen Sie in diesem Fall einfach in der Praxis Bescheid.


Das neue Verfahren gilt nicht für Privatversicherte, AU-Bescheinigungen aus dem Ausland und Bescheinigungen bei Krankheit eines Kindes.


Ihre persönlichen Daten bleiben bei alldem geschützt. Alle Übertragungswege sind besonders sicher. Auch sind alle Nachrichten verschlüsselt.


GUT ZU WISSEN
Wenn die digitale Übermittlung einmal nicht möglich sein sollte, erhalten Sie die Ausdrucke für die Krankenkasse und den Arbeitgeber auf Papier. Sie sehen etwas anders aus als bisher, der Weg ist aber der gleiche: Sie müssen die Krankschreibung dann selbst an Ihre Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber senden.

 

STIKO empfiehlt angepasste Impfstoffe

Die Ständige Impfkommission empfiehlt für alle Auffrischimpfungen ab zwölf Jahren vorzugsweise einen an die Omikron-Variante angepassten bivalenten mRNA-Impfstoff einzusetzen. Der entsprechende Beschlussentwurf ist am heutigen Dienstag in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen.

Nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission (STIKO) können sowohl die BA.1- als auch die BA.4/5-adaptierten Impfstoffe für Auffrischimpfungen verwendet werden. Beide Vakzine hätten im Vergleich zu den bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten ausgelöst und gegenüber dem Wildtyp-Virus eine gleichbleibend gute Antikörperantwort erzielt, teilte die STIKO mit.

Das Gremium schätzt die neuen bivalenten Impfstoffe trotz der begrenzten klinischen Studiendaten als sicher und gut verträglich ein.

Wir verimpfen ab sofort den BA.1 angepassten Impfstoff und erwarten den Wechsel auf die BA.4/5 Variante in der KW 40.

Indikationsgruppen für Auffrischimpfungen unverändert

Nach Angaben der STIKO können auch die bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffe weiterhin eingesetzt werden, da sie unverändert vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen schützen, auch durch Omikron-Varianten. Entsprechend sollen Personen, die vor Kurzem ihre indizierten Auffrischimpfungen erhalten haben, keine gesonderte Extra-Impfdosis mit einem angepassten Impfstoff erhalten.

Die STIKO weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass die genannten adaptierten Impfstoffe bisher nicht für die Grundimmunisierung gegen COVID-19 (1. und 2. Impfstoffdosis) zugelassen sind.

Neuste Impfempfehlung der STIKO (18.08.22)

Die STIKO hat ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und empfiehlt nun

  1. eine weitere Auffrischimpfung bereits für Personen ab dem Alter von 60 Jahren (bisher ab 70 Jahren) sowie Personen im Alter ab 5 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung,
  2. den COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid von Novavax zur Grundimmunisierung entsprechend der erweiterten Zulassung auch für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren,
  3. für bestimmte Personengruppen ab 12 Jahren zusätzlich zur Impfung eine medikamentöse Präventionsmaßnahme (sog. SARS-CoV-2-Präexpositionsprophylaxe) in Form des Kombinationspräparates Evusheld, welches aus den beiden SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörper Tixagevimab und Cilgavimab besteht.

Die STIKO ruft alle Personen auf, den eigenen COVID-19-Impfstatus sowie den Impfstatus der von ihnen betreuten Personen (z.B. PatientInnen) zu überprüfen und indizierte Impfungen entsprechend der STIKO-Empfehlungen und mit den verfügbaren Impfstoffen nachzuholen. Eine ärztliche Beratung soll insbesondere auch bei Unsicherheiten zur Indikation einer (weiteren) COVID-19-Impfstoffdosis in Anspruch genommen werden.

Personen ab dem Alter von 60 Jahren sowie Personen im Alter ab 5 Jahren mit einer Grunderkrankung gemäß bestehender STIKO-Empfehlung sollen eine weitere Auffrischimpfung erhalten, wenn sie bislang drei immunologische Ereignisse hatten, z.B. Grundimmunisierung plus 1. Auffrischimpfung oder Grundimmunisierung plus SARS-CoV-2-Infektion. Als immunologisches Ereignis wird eine COVID-19-Impfung bzw. eine SARS-CoV-2-Infektion gezählt. Dabei soll ein Mindestabstand von 6 Monaten zum letzten Ereignis (vorangegangene Infektion oder COVID-19-Impfung) eingehalten werden.

Kriterien für Johnson&Johnson-Impfungen geändert

Wer bislang nur einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson&Johnson gegen Corona geimpft ist, gilt ab sofort auch in Niedersachsen nicht mehr als vollständig geimpft.

Auf eine entsprechende Neuregelung des Bundes machte das niedersächsische Gesundheitsministerium gestern aufmerksam. Die Behörde verwies auf Angaben des Paul-Ehrlich-Institutes im Rahmen der geänderten Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.

Allen Betroffenen empfahl das Ministerium zur Vervollständigung der Grundimmunisierung “dringend” eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Impfung mit Janssen. Mit der Änderung sei nun auch beim Johnson&Johnson-Impfstoff rechtlich erst die dritte Impfung als Auffrischungsimpfung (Booster) zu betrachten. Der Booster kann frühestens drei Monate nach der zweiten Impfung erfolgen.

Das bedeutet, dass auch diejenigen, die nach der ersten Impfung mit Johnson&Johnson bereits eine zweite erhielten, nicht länger als “geboostert” gelten. Auch sie müssen damit bei der 2G-plus-Regelung zusätzlich einen Negativ-Test vorlegen.

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