Es bleibt bei „Check-up 35“. Doch nun haben gesetzlich Versicherte schon ab 18 Jahren einmalig Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung. Dabei sind Blutuntersuchungen nur bei entsprechendem Risikoprofil durchzuführen.
Ab dem Alter von 35 zahlen die Kassen den Vorsorgecheck dann alle drei Jahre (bisher alle zwei). Zwar wurde das Intervall zwischen den Untersuchungen ausgedehnt, doch dafür übernehmen die Krankenversicherungen mehr Leistungen. Zum Check-up gehören weiterhin neben der Anamnese eine körperliche Untersuchung, das Messen des Blutdrucks, eine Untersuchung des Urins sowie die Blutuntersuchung. Bei der Blutuntersuchung werden detailliertere Lipidwerte erhoben als bisher. Ebenso gehört die Erhebung des Impfstatus zur Gesundheitsuntersuchung.
Künftig sollen Ärzte ihre Patienten noch stärker zur Vorbeugung vor allem kardiovaskulärer Krankheiten beraten. Dazu werden gesundheitliche Risiken und Belastungen erfasst und bewertet. Wenn ein entsprechendes Risikoprofil vorliegt, soll mittels Risk-Charts kardiovaskuläre Risiken erfasst werden und eine Beratung zur Risikominimierung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen erfolgen. Der Patient soll motiviert werden mehr für seine Gesundheit zu tun.
In unserer Praxis wird der Check-up um die Hautkrebsuntersuchung erweitert. Bei diesem Screening wird der Patient von der Kopfhaut bis zu den Zehen auf alle Formen des Hautkrebses und seiner Vorstufen untersucht .