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Kriterien für Johnson&Johnson-Impfungen geändert

Wer bislang nur einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson&Johnson gegen Corona geimpft ist, gilt ab sofort auch in Niedersachsen nicht mehr als vollständig geimpft.

Auf eine entsprechende Neuregelung des Bundes machte das niedersächsische Gesundheitsministerium gestern aufmerksam. Die Behörde verwies auf Angaben des Paul-Ehrlich-Institutes im Rahmen der geänderten Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.

Allen Betroffenen empfahl das Ministerium zur Vervollständigung der Grundimmunisierung “dringend” eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Impfung mit Janssen. Mit der Änderung sei nun auch beim Johnson&Johnson-Impfstoff rechtlich erst die dritte Impfung als Auffrischungsimpfung (Booster) zu betrachten. Der Booster kann frühestens drei Monate nach der zweiten Impfung erfolgen.

Das bedeutet, dass auch diejenigen, die nach der ersten Impfung mit Johnson&Johnson bereits eine zweite erhielten, nicht länger als “geboostert” gelten. Auch sie müssen damit bei der 2G-plus-Regelung zusätzlich einen Negativ-Test vorlegen.

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